Bossing: Was tun, wenn der Chef mobbt?

Von Mobbing haben wir alle schon mal gehört, und glücklicherweise findet das Thema inzwischen viel Beachtung. Am Arbeitsplatz kann Mobbing ernste Konsequenzen haben, wie etwa eine Versetzung oder Kündigung des Täters.

Doch was ist mit Bossing? Zunächst mal zur Definition: Bossing ist eine Wortkreation aus Mobbing und Boss und beschreibt das Mobbing durch den Chef. Schikanierung, Ausgrenzung und Geringschätzung können dem Angestellten buchstäblich das Leben zur Hölle machen. Er nimmt den Stress, dem er durch den Vorgesetzten ausgesetzt ist, meist mit in den Feierabend und entwickelt im schlimmsten Fall psychische Erkrankungen. Frühzeitige Warnzeichen zu erkennen ist gut – und gegen das Bossing vorzugehen natürlich noch besser. Aber ist das möglich? 

Bossing ist Mobbing von oben

Bossing hat – wie Mobbing auch – die unterschiedlichsten Formen und Anlässe. So kann es einen brandneuen Mitarbeiter treffen, aber auch einen langjährigen, der bisher seine Arbeit gut gemacht und nicht weiter aufgefallen ist. Häufig gibt es ein Ereignis, bei dem die Person in Ungnade fällt, etwa durch einen Fehler. Jeder Versuch, sich zu erklären, scheitert und prallt an dem Vorgesetzten ab oder der Chef attackiert denjenigen vor den Kollegen und schließt ihn von Projekten aus. Dies erfolgt oft systematisch und über einen längeren Zeitraum. Nicht selten beruht Bossing sogar auf einem Beschluss des Chefs und/oder der Personalleitung. jemanden zu vergraulen, der gegebenenfalls schwer kündbar ist. Der Mitarbeiter soll durch Einschüchterung und herbe Kritik zermürbt werden, bis er selbst das Handtuch wirft – was sehr häufig auch gelingt. 

Während Mobbing zwischen gleichgestellten Angestellten stattfindet und die Möglichkeit besteht, sich durch eine Beschwerde zu wehren, ist das Bossing-Opfer hierarchisch untergeordnet. Seine Ohnmacht ist also sehr real. Bossing wird daher unter Fachleuten auch als „Downward Bullying“ bezeichnet: die Schikane von oben nach unten. Im Gegenzug gibt es das sogenannte „Upward Bullying“ oder „Staffing“ (englisch: „staff“ = Personal), wobei Angestellte ihren Vorgesetzten terrorisieren. 

Eine besondere Tücke von Bossing ist, dass es das Opfer an einer ganz empfindlichen Stelle trifft: Jeder möchte schließlich von seinem Vorgesetzten wertgeschätzt und anerkannt werden, freut sich über Erfolge und plant darauf basierend seine Karriere. Stattdessen erfährt der Mitarbeiter Zurückweisung, wird gegängelt und darf sein Potential nicht entfalten. Nicht zu vergessen der existentielle Druck und die Angst, den Job zu verlieren.

Subtile Angriffe, Bloßstellen und Ausgrenzung

Bossing beginnt häufig recht subtil: Der Angestellte merkt, dass die Führungskraft ihn auf dem „Kieker“ hat und ihm jeden kleinsten Fehler ankreidet. In Meetings macht er abfällige Bemerkungen, die jedoch nicht sofort als direkte Angriffe zu verstehen sind. Eher sind sie als Witze verschleiert, zu denen dann auch noch gute Miene von dem Betroffenen erwartet wird. Oftmals entzieht der Chef zudem interessante Projekte und Aufgabengebiete, mit denen sich der Angestellte profilieren könnte. Stattdessen werden ihm Tätigkeiten zugeteilt, die ihn unter- oder auch komplett überfordern. Mitunter hält der Chef den Mitarbeiter aus dem Informationsfluss im Büro heraus und macht ihm anschließend Vorwürfe, wenn er wichtige Ereignisse oder Anweisungen nicht mitbekommen hat. In dem Angestellten baut sich zunehmend Frust auf und das Gefühl, gegen Windmühlen zu kämpfen. Auch einen zuvor selbstsicheren Menschen kann solch eine Erfahrung in seinen Grundfesten erschüttern. Die Folge sind seelische Beschwerden wie etwa Angstzustände, Depressionen, Burnout oder gar Suizidgedanken.

Eine juristische Grauzone

Was also tun gegen den tyrannischen Boss? Zunächst sollte in jedem Fall das Gespräch gesucht werden, gegebenenfalls mit Unterstützung des Betriebsrats, falls es diesen gibt. Wird jeder Dialogversuch abgeblockt oder bleibt ohne Ergebnis, kann man sich an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt wenden. Zudem sollte alles akribisch dokumentiert werden, denn die Beweislast im Mobbing-Fall liegt in Deutschland bei dem Betroffenen. Tatsächlich befinden wir uns in einer rechtlichen Grauzone. Mobbing – oder eben Bossing – ist für sich nicht strafbar, jedoch sind Beleidigung, Nötigung oder Körperverletzung relevante Tatbestände. Das sind natürlich echte Extremfälle. Zu klagen bedeutet auch, dass eine weitere Zusammenarbeit mit dem mobbenden Boss wohl kaum noch möglich ist: Das Verhältnis ist danach vollends zerrüttet. Außerdem ist sehr schwer einzugrenzen, wo Bossing beginnt. Erwidert der Chef morgens nie die Begrüßung? Ist er stets zu allen freundlich, nur nicht zu einem selbst? Das kann unerträglich sein und fällt sicherlich unter Bossing – aber strafbar ist solch ein Verhalten nicht. Dann hilft eben doch nur die Flucht nach vorn: der Jobwechsel. Schließlich geht die Gesundheit vor, auch die psychische. Eine längere Krankschreibung könnte einem helfen, erstmal durchzuatmen. Denn mal ehrlich: Warum sollte man um einen Arbeitsplatz kämpfen, an dem der Chef keine Empathie zeigt, einen drangsaliert und berufliche Ambitionen nicht fördert, sondern verhindert? Dann doch lieber gehen, nicht zurückschauen und sich auf bessere Zeiten freuen – zum Beispiel durch die professionelle Jobvermittlung von Dienstleistern wie KF Personal.

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